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Warum Steuerfahndung.ch?

Warum Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen sollten:

- Rechtsanwälte und Steuerberater unterliegen den rechtlichen Bestimmungen ihres Wohnsitzes. Handlungen, welche im Widerspruch mit diesen Bestimmungen stehen, können zum Verlust der Berufslizenz führen und somit bleiben bestimmte delikate Fragen unbeantwortet.

- Ausschliesslich Personen, welche eigene Erfahrungen mit der Steuerfahndung ausserhalb der Schweiz gemacht haben, können die Tragweite erkennen und sich in die Lage von Betroffenen versetzen.

- Wer bereits von der Steuerfahndung eine Hausdurchsuchung bekommen hat, ist nicht mehr in der Lage sich richtig um die geeignete Wahl von Hilfspersonen zu kümmern. Diese Situation wird nach unserer Erfahrung brutal ausgenutzt und die Hilfesuchenden mit falschen Behauptungen zur Mandatserteilung bewegt. Das erkennen Sie zumeist an folgendem Verhalten:

-Wir haben schon etliche solcher Fälle mit Erfolg abgewickelt. Überweisen Sie uns nur schon einmal einen Abschlag von 2000,-Euro. Nach Zahlung wird dann lediglich ein Vorschlag unterbreitet wie: "Machen Sie mal eine Excel-Tabelle mit allen Wertpapieren die Sie besitzen. Ich brauche eine genaue Erträgnisaufstellung. Dann fahre ich zum Finanzamt und werde mich optimal für sie einsetzen..."

Oder:

-Machen Sie sich keine Sorgen. Unterschreiben Sie hier mal eben die Mandatserteilung. Die Kosten? Das wird nicht teuer werden. Wir nehmen 250 Euro/Stunde, sind aber erfahrungsgemäss nach wenigen Stunden mit solchen Fällen fertig. Ergebnis: "Wir mussten ja noch umfassende Rechergen durchführen und ihr Fall war wirklich schwierig. Schauen Sie mal, wie viel wir herausgeholt haben. Sie haben 8000 Euro weniger zu zahlen als das Finanzamt geschätzt hat." Abgerechnet wurden 120 Arbeitsstunden = 30000 Euro!


-Wer in das Fadenkreuz der Steuerfahnder gerät darf auf keinerlei Hilfe hoffen!!!!
Warum:
-Wie das Sprichwort schon sagt: "Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf." Wer sich in seinem Leid seiner Freunde offenbart, wird die Erfahrung machen, dass es keine Freunde sind und bekommt Antworten wie: -Wir alle müssen Steuern zahlen, warum du nicht? -Aber ich wusste ja bislang nicht, dass Du soooooo viel Geld hast! -Wieso ärgerst Du dich? Wenn Du die Steuern nachbezahlt hast und dann auch die Strafe beglichen hast, wirst Du immer noch mehr haben als ich. -Was, so viel Geld hast Du! Komm, lass uns einkaufen gehen.

-Misstrauen Sie grundsätzlich den Amtspersonen / Steuerfahndern!
-Der Steuerfahnder ist so freundlich und nett. Er bot mir an, dass die Strafe ganz ganz gering sein wird, wenn ich fleissig mitarbeite und alle Informationen und Unterlagen beibringe.
Dieses ist der gefährlichste Trugschluss den man machen kann! Die Steuerfahnder sind psychologisch geschult und arbeiten mit allen, wir wiederholen: MIT ALLEN TRICKS!

-Misstrauen Sie dem "Rechtsstaat":
Ein Mandat erklärte uns: "Wir leben in einem Rechtsstaat. Man wird mich korrekt behandeln und ich vertraue dem Finanzamt."
-Dieses stellte sich als ein Trugschluss heraus. Unabhängig erhielten wir zum Beispiel von Deu... Rechtsanwälten die Auskunft: "Sie haben doch nicht im Erst geglaubt, dass D. ein Rechtsstaat ist."
Beispiele:
-Bei einer von der Steuerfahndung berechneten Steuernachzahlung aus den vergangen 6 Jahren erging eine Steuerschuld von 113000 Euro. Nachdem diese Steuerbescheide angefochten wurden ergab sich sogar eine Steuergutschrift von 30000 Euro. Dennoch erliess das Finanzamt eine Strafe von 9000 Euro mit dem Hinweis, dass man nach Zahlung der Strafe als nicht vorbestraft gelte. Die Strafe wurde angefochten und danach auf 1000 Euro gesenkt. Straffrei könne man nicht bleiben, da in einem einzelnen Jahr eine Steuernachforderung festzustellen sei und man diese nicht mit den anderen Jahren bei der Strafberechnung aufrechnen dürfe.

-Ich habe keine Angst vor einer Hausdurchsuchung seitens der Steuerfahnder, was sollen die
schon finden.
-Diesem Trugschluss sollte niemand erliegen.
Ein achtlos liegen gelassener Zettel der Oma, auf welchem steht: X hat 20000 Euro erhalten, Y hat 15000 Euro erhalten, wird seitens der Steuerfahndung zur steuerpflichtigen Schenkung, selbst wenn es sich um eine Leihgabe oder einen Kredit gehandelt hat!
Ein einfaches Inspektionsheft des PKWs kann es "in sich haben". Die Steuerfahndung kontrolliert wie viele Kilometer für die Fahrten zur Arbeitsstätte und zu Fortbildungsveranstaltungen abgesetzt wurden. Weist das Inspektionsheft weniger gefahrene Kilometer als abgesetzte Kilometer auf, wird ein Steuerbetrug unterstellt. Ein Hinweis darauf, dass man häufig das Fahrzeug der Frau benutzt habe, wird abgeschmettert mit dem Verweis, dass es nicht lebenstypisch sei...

-Die Steuerfahnder verdienen alle ganz gut und werden mich deshalb in Ruhe lassen.
-Falsch, es werden diejenigen in die Laufbahn des Steuerfahnders gebracht, welche ideale Voraussetzungen für den Beruf mitbringen. Also Jagdinstinkt, Ehrgeiz, Sozialneid, keine Ersparnisse.
Diese Erfahrungen haben wir in fast allen Fällen gemacht und wurden gar seitens der Steuerfahnder artikuliert: "Herr X., wenn ich mir Ihrem Kontostand ansehe.. ich kann mir nicht einfach so ein neues Auto kaufen..."


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